Beitragsordnung
Sport-Club Babenhausen e.V.
(Gültig ab 15. Oktober 2013)

 

Beitrittserklärung
Formular
Beitrittserklaerung_abJuni2023.pdf (252.97KB)
Beitrittserklärung
Formular
Beitrittserklaerung_abJuni2023.pdf (252.97KB)


Beitragsordnung
Sport-Club Babenhausen e.V.
(Gültig ab 15. Oktober 2013)



Diese Beitragsordnung regelt gemäß des § 9 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Rechte und Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.



Beitragssätze Monatlicher Anteil / Jahresbeitrag



a) Einzelmitglieder über 18 Jahre
   8,50 € / 102,00 €



b) Kinder und Jugendliche bis 18,
   Schüler und Auszubildende *, Studenten *,
   Wehr- und Zivildienstleistende* bis zum 25. Lebensjahr
   5,50 € / 66,00 €



c) Familien in häuslicher Gemeinschaft lebende
   Ehepartner und Kinder bis 18 Jahre bzw. 25 Jahre*
   12,50 € / 150,00 €



d) Erwachsener und 1 Kind
   11,50 € / 138,00 €



e) Erwachsene ab 60 Jahre und  passive Mitglieder
   6,00 € / 72,00 €



f) Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende und Mitglieder ab 80 Jahre sind
   beitragsfrei



g) Beiträge koorperativer und fördernder Mitglieder werden vom Vorstand
   festgelegt.



* Die gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 1.4. bzw. 1.10. für das kommende Jahr zu führen. Dieser Nachweis ist dem Kassenwart vorzulegen. Liegt dieser nicht vor, wird im darauf folgenden Halbjahr der volle Beitrag erhoben.



Sportversicherung
In den Beiträgen ist die Sportversicherung des LSB NW enthalten.



Zahlungsweise, Mahnverfahren
Der  Jahresbeitrag wird am 1.4. des Jahres fällig. Der Beitragsabzug erfolgt durch Abbuchung in zwei Raten jeweils am 1.4. und 1.10. des Jahres.
Gebühren, die durch fehlende Deckung oder sonstige Ursachen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, zahlen ihren Jahresbeitrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 6 € nach zugestellter Rechnung zum Fälligkeitstermin.
Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 6 € erhoben. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, wird ein kostenpflichtiges Inkassover-fahren eingeleitet.



Ein-/Austritt
a) Bei Eintritt während des Jahres ist der Beitrag vom Eintrittsmonat an zu entrichten.


b) Der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum Quartalsende eines Jahres möglich.
Die Kündigung muss spätestens zu diesem Zeitpunkt schriftlich dem Verein vorliegen.
Bei späterem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.


c) Bitte die Unterlagen an:

Email: mitglieder-babenhausen@gmx.de

"Schnupperteilnahme" zum Kennenlernen

Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen, sich zuvor aber von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu 2 Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese "Schnupperteilnahme" ist gebührenfrei.

Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 1.10..2013 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Beitragsordnung.


Kontoverbindung: Sparkasse Bielefeld

IBAN: DE69480501610068 007 004

BIC: SPBIDE3BXXX