Beitragsordnung
Sport-Club Babenhausen e.V.
(Gültig ab 15. Oktober 2013)
Beitragsordnung Diese Beitragsordnung regelt gemäß des § 9 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Rechte und Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Beitragssätze Monatlicher Anteil / Jahresbeitrag a) Einzelmitglieder über 18 Jahre b) Kinder und Jugendliche bis 18, c) Familien in häuslicher Gemeinschaft lebende d) Erwachsener und 1 Kind e) Erwachsene ab 60 Jahre und passive Mitglieder f) Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende und Mitglieder ab 80 Jahre sind g) Beiträge koorperativer und fördernder Mitglieder werden vom Vorstand * Die gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 1.4. bzw. 1.10. für das kommende Jahr zu führen. Dieser Nachweis ist dem Kassenwart vorzulegen. Liegt dieser nicht vor, wird im darauf folgenden Halbjahr der volle Beitrag erhoben. Sportversicherung Zahlungsweise, Mahnverfahren Ein-/Austritt b) Der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum Quartalsende eines Jahres möglich. c) Bitte die Unterlagen an: Email: mitglieder-babenhausen@gmx.de "Schnupperteilnahme" zum Kennenlernen Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen, sich zuvor aber von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu 2 Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese "Schnupperteilnahme" ist gebührenfrei. Inkrafttreten |
Kontoverbindung: Sparkasse Bielefeld IBAN: DE69480501610068 007 004 BIC: SPBIDE3BXXX |